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Versorgungsausgleich in Hamburg

Versorgungsausgleich ist in Hamburg nicht anders geregelt als in Kiel oder Konstanz. Das Familienrecht ist Bundesrecht. Was sich unterscheidet, ist die Praxis vor Ort: das zuständige Familiengericht, die Kanzleien im Umkreis und ihre Wartezeiten. Genau darum geht es hier.

Kurz gesagt

Beim Versorgungsausgleich werden alle in der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte hälftig geteilt: gesetzliche Rente, Beamtenversorgung, Betriebsrente, Riester und Rürup. Das Familiengericht führt ihn bei Ehen über drei Jahren von Amts wegen durch. Jedes Anrecht wird einzeln intern geteilt.

Was wird geteilt?

Kapitallebensversicherungen, Immobilien und Sparvermögen gehören nicht in den Versorgungsausgleich, sondern in den Zugewinnausgleich. Betriebsrenten mit Kapitalwahlrecht werden dem Versorgungsausgleich zugeordnet, wenn das Wahlrecht bei Zustellung noch nicht ausgeübt war.

Ablauf beim Familiengericht

Der Versorgungsausgleich ist Folgesache im Scheidungsverbund und wird mit der Scheidung entschieden. Er verzögert das Verfahren häufiger als jede andere Folgesache. Wer schnell geschieden werden will, klärt sein Rentenkonto in Hamburg am besten schon vor Einreichung des Antrags.

Kann man den Versorgungsausgleich ausschließen?

Ehegatten können den Versorgungsausgleich durch Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung ausschließen oder anders regeln (§§ 6 bis 8 VersAusglG). Die Vereinbarung braucht notarielle Form oder wird im Scheidungstermin protokolliert. Das Familiengericht prüft, ob sie einen Ehegatten unangemessen benachteiligt, dann ist sie unwirksam.

Versorgungsausgleich: Regeln 2026
RechtsgrundlageVersorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
DurchführungVon Amts wegen ab 3 Jahren Ehe, sonst auf Antrag
TeilungsartInterne Teilung je Anrecht, hälftig (§ 10 VersAusglG)
BagatellgrenzeKapitalwert unter ca. 4.200 € bzw. Rente unter ca. 36 €/Monat (2026)

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Hamburg hat mehrere Amtsgerichte mit Familienabteilungen. Welches zuständig ist, hängt vom Wohnort der Kinder oder dem letzten gemeinsamen Wohnsitz ab; die Kanzlei klärt das im Erstgespräch.

Kostenlose Stellen nutzen

Für Fragen zu Kindern, Umgang und Unterhalt ist das Jugendamt in Hamburg die erste Adresse, kostenlos und ohne Anwalt. Beratungshilfe beim Amtsgericht gibt es bei geringem Einkommen für die außergerichtliche Beratung. Erst wenn es um das Verfahren selbst geht, führt der Weg zwingend zur Kanzlei.

Kanzleien mit Familienrecht in Hamburg

Alle Kanzleien in Hamburg

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Hamburg (1,7 km von Hamburg entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Beratungsstellen nutzen

Neben Anwälten helfen in Hamburg Erziehungs- und Familienberatungsstellen kostenlos bei Fragen rund um Kinder, Umgang und Kommunikation. Das Jugendamt vermittelt und berät nach § 17 SGB VIII.

Häufige Fragen: Versorgungsausgleich in Hamburg

Brauche ich für eine Scheidung in Hamburg zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Was kostet der Versorgungsausgleich?
Er erhöht den Verfahrenswert um 10 % des dreifachen Nettoeinkommens je Anrecht, mindestens 1.000 €. Bei zwei Anrechten und 3.000 € Haushaltsnetto sind das 1.800 € mehr Verfahrenswert.
Kann ich in Hamburg Verfahrenskostenhilfe bekommen?
Ja, wenn dein Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt, meist über den Anwalt. Je nach Einkommen ist die Hilfe ratenfrei oder in bis zu 48 Monatsraten zurückzuzahlen.
Was passiert, wenn ein Ehegatte im Ausland Rente hat?
Ausländische Anrechte werden nicht intern geteilt, sondern über schuldrechtlichen Ausgleich bei Rentenbezug berücksichtigt (§ 19 VersAusglG).
Kann ich den Versorgungsausgleich rückgängig machen?
Nach Rechtskraft nur in Ausnahmefällen, etwa wenn der Berechtigte innerhalb von 36 Monaten Rentenbezug stirbt (§ 37 VersAusglG).

Weitere Anliegen in Hamburg

Versorgungsausgleich in der Nähe

Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.