Trennungsunterhalt in Freiburg im Breisgau
Für Trennungsunterhalt gibt es klare gesetzliche Vorgaben und viele Mythen. Wir trennen beides und ergänzen es um die lokale Ebene in Freiburg im Breisgau: Familiengericht, Kanzleien mit Familienrecht-Schwerpunkt und Beratungsstellen.
Trennungsunterhalt sichert den ehelichen Lebensstandard bis zur Scheidung. Er ist nicht verzichtbar, kann nicht rückwirkend ohne Aufforderung verlangt werden und endet mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses. Danach greift gegebenenfalls nachehelicher Unterhalt.
Die Berechnung Schritt für Schritt
Ausgangspunkt sind die Nettoeinkommen beider Ehegatten, bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 Prozent), Kindesunterhalt, angemessene Altersvorsorge und Schulden aus der Ehezeit. Beim Erwerbseinkommen bleibt ein Zehntel als Erwerbstätigenbonus beim Verdienenden. Die Differenz wird hälftig geteilt. Beispiel für Freiburg im Breisgau: 3.200 € gegen 1.400 € bereinigt ergibt rund 810 € Trennungsunterhalt.
Anspruch und Verpflichtung
Der Anspruch entfällt oder wird gekürzt, wenn er grob unbillig wäre (§ 1361 Abs. 3 i. V. m. § 1579 BGB), etwa bei einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft oder schweren Verfehlungen. Die Hürde ist hoch. Kanzleien in Freiburg im Breisgau raten, Unterhalt zunächst schriftlich zu fordern, denn rückwirkend gibt es ihn nur ab dem Monat der Aufforderung.
Trennungsunterhalt durchsetzen
Wichtig zu wissen: Auf Trennungsunterhalt kann für die Zukunft nicht verzichtet werden (§ 1614 BGB analog), Vereinbarungen unter dem Existenzminimum sind unwirksam. Auch ein Verzicht in der Trennungsvereinbarung schützt den Pflichtigen also nicht sicher.
| Faustformel | 45 % der Differenz der bereinigten Erwerbseinkommen, 50 % bei sonstigem Einkommen |
|---|---|
| Selbstbehalt Pflichtiger | 1.600 € (erwerbstätig) / 1.475 € (nicht erwerbstätig) inkl. Warmmiete, Düsseldorfer Tabelle 2026 |
| Erwerbstätigenbonus | 1/10 des bereinigten Erwerbseinkommens |
| Rückwirkung | Nur ab Monat der Aufforderung oder Auskunftsverlangen (§ 1613 BGB) |
Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.
In Freiburg im Breisgau arbeiten mehrere Familiengerichtsabteilungen parallel. Die Verfahrensdauer schwankt je nach Abteilung; Kanzleien vor Ort wissen, welche Abteilung gerade wie lange braucht.
Die Gebühren für das Verfahren sind in Freiburg im Breisgau bei jeder Kanzlei gleich. Was sich unterscheidet, ist die Arbeitsweise: deeskalierend oder konfrontativ, erreichbar oder nicht, mit oder ohne Mediation. Zwei Erstgespräche zu je maximal 190 € netto sind eine günstige Investition, um das herauszufinden.
Kanzleien mit Familienrecht in Freiburg im Breisgau
Kanzlei SEK
Burgunder Straße 20, 79104 Freiburg im Breisgau
Dr. Brunner und Partner
Lorettostraße 51, 79100 Freiburg im Breisgau
HBM Hecht Bingel Müller & Partner
W2K Wurster Weiss Kupfer
Kaiser-Joseph-Straße 247, 79098 Freiburg im Breisgau
Alle Kanzleien in Freiburg im Breisgau
Amtsgericht Freiburg (0,3 km von Freiburg im Breisgau entfernt). Offizielle Website.
Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.
Der Titel Fachanwalt für Familienrecht setzt 120 nachgewiesene Fälle und Fortbildung voraus. Bei einfachen, einvernehmlichen Scheidungen ist er nicht zwingend, bei Unterhalts- oder Vermögensstreit aber oft die bessere Wahl.
Häufige Fragen: Trennungsunterhalt in Freiburg im Breisgau
Muss ich im Trennungsjahr arbeiten gehen?
Zählt der Wohnvorteil als Einkommen?
Wie hoch ist der Trennungsunterhalt bei 2.500 € Nettoeinkommen des Ehemanns und 0 € der Ehefrau?
Was kostet ein Scheidungsanwalt in Freiburg im Breisgau?
Brauche ich für eine Scheidung in Freiburg im Breisgau zwingend einen Anwalt?
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Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.