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Nordrhein-Westfalen

Trennungsunterhalt in Alfter

Trennungsunterhalt ist in Alfter nicht anders geregelt als in Kiel oder Konstanz. Das Familienrecht ist Bundesrecht. Was sich unterscheidet, ist die Praxis vor Ort: das zuständige Familiengericht, die Kanzleien im Umkreis und ihre Wartezeiten. Genau darum geht es hier.

Kurz gesagt

Wer während der Trennung weniger verdient, kann Trennungsunterhalt verlangen. Grundlage sind die bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten, abgezogen wird ein Erwerbstätigenbonus von einem Zehntel. Selbstbehalt des Pflichtigen: 1.600 € bei Erwerbstätigkeit, 1.475 € sonst (Düsseldorfer Tabelle 2026).

So wird Trennungsunterhalt berechnet

Unser Unterhaltsrechner setzt die Faustformel um: 45 Prozent der Differenz aus Erwerbseinkommen, 50 Prozent aus sonstigem Einkommen, jeweils nach Abzug von Kindesunterhalt. Die Zahl ist ein Anhaltspunkt. Für Alfter gelten die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts, die im Detail abweichen können.

Unterhalt berechnen

Voraussetzungen und Grenzen

Der Anspruch entfällt oder wird gekürzt, wenn er grob unbillig wäre (§ 1361 Abs. 3 i. V. m. § 1579 BGB), etwa bei einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft oder schweren Verfehlungen. Die Hürde ist hoch. Kanzleien in Alfter raten, Unterhalt zunächst schriftlich zu fordern, denn rückwirkend gibt es ihn nur ab dem Monat der Aufforderung.

Vom Anspruch zur Zahlung

Der erste Schritt ist ein Auskunftsverlangen: Du hast Anspruch auf Belege über das Einkommen des anderen (§ 1361 Abs. 4 BGB). Bleibt die Zahlung aus, kann der Unterhalt beim Familiengericht in Alfter beantragt werden, im Eilfall per einstweiliger Anordnung, die innerhalb weniger Wochen ergeht.

Trennungsunterhalt: Eckwerte 2026
Rechtsgrundlage§ 1361 BGB
Faustformel45 % der Differenz der bereinigten Erwerbseinkommen, 50 % bei sonstigem Einkommen
DauerAb Trennung bis Rechtskraft der Scheidung
Selbstbehalt Pflichtiger1.600 € (erwerbstätig) / 1.475 € (nicht erwerbstätig) inkl. Warmmiete, Düsseldorfer Tabelle 2026

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Alfter gehört mit rund 23.949 Einwohnern zu den kleineren Städten unseres Verzeichnisses. Das zuständige Familiengericht liegt oft in einer Nachbarstadt; die Kanzleien dort kennen es entsprechend gut.

Kostenlose Stellen nutzen

Für Fragen zu Kindern, Umgang und Unterhalt ist das Jugendamt in Alfter die erste Adresse, kostenlos und ohne Anwalt. Beratungshilfe beim Amtsgericht gibt es bei geringem Einkommen für die außergerichtliche Beratung. Erst wenn es um das Verfahren selbst geht, führt der Weg zwingend zur Kanzlei.

Kanzleien mit Familienrecht in Alfter

Alle Kanzleien in Alfter

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Bonn (6,2 km von Alfter entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Trennungsdatum festhalten

Notiere das Datum der Trennung und teile es dem Ehepartner schriftlich mit. Das Trennungsjahr ist die wichtigste Frist im Scheidungsverfahren, und Streit über den Beginn kostet Monate.

Häufige Fragen: Trennungsunterhalt in Alfter

Muss ich im Trennungsjahr arbeiten gehen?
Im ersten Jahr nach der Trennung grundsätzlich nicht, wenn du vorher nicht gearbeitet hast. Danach wird eine Erwerbstätigkeit erwartet, abhängig von Kinderbetreuung, Alter und Ausbildung.
Endet der Trennungsunterhalt automatisch?
Ja, mit Rechtskraft der Scheidung. Ab dann kann nachehelicher Unterhalt bestehen, der aber gesondert beantragt werden muss und strengeren Regeln folgt.
Zählt der Wohnvorteil als Einkommen?
Ja. Wer mietfrei im eigenen Haus wohnt, dem wird ein Wohnvorteil in Höhe der ersparten Miete zugerechnet, abzüglich Kreditraten und Instandhaltung.
Was ist, wenn der Pflichtige Schulden hat?
Ehebedingte Schulden werden vom Einkommen abgezogen, wenn sie angemessen sind. Neue Schulden nach der Trennung nur ausnahmsweise.
Wie hoch ist der Trennungsunterhalt bei 2.500 € Nettoeinkommen des Ehemanns und 0 € der Ehefrau?
Nach Abzug von 5 % berufsbedingten Aufwendungen und dem Erwerbstätigenbonus ergibt sich grob: 2.375 € × 0,45 ≈ 1.069 €. Der Selbstbehalt von 1.600 € bleibt gewahrt. Kindesunterhalt würde vorher abgezogen.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Kanzleien erscheinen hier, weil sie Familienrecht auf ihrer Website oder in OpenStreetMap nennen, nicht weil sie bezahlt haben. Prüfe die Angaben vor einer Beauftragung direkt bei der Kanzlei. Stand: September 2026.