Rechtsanwalt Steffen Kraus
Augsburger Straße 1, 86441 Zusmarshausen
Für Trennungsjahr gibt es klare gesetzliche Vorgaben und viele Mythen. Wir trennen beides und ergänzen es um die lokale Ebene in Neusäß: Familiengericht, Kanzleien mit Familienrecht-Schwerpunkt und Beratungsstellen.
Ein Jahr Trennung ist die gesetzliche Regelvoraussetzung für die Scheidung (§ 1566 BGB). Das Datum sollte schriftlich dokumentiert sein. Kurze Versöhnungsversuche bis etwa drei Monate unterbrechen das Jahr nicht (§ 1567 Abs. 2 BGB).
Das Trennungsjahr ist eine Frist, kein Schwebezustand. Auskunftsansprüche über Einkommen und Vermögen bestehen bereits (§ 1361 Abs. 4, § 1379 BGB), und wer Vermögen beiseiteschafft, riskiert eine Hinzurechnung beim Zugewinnausgleich. Steuerlich gilt das Trennungsjahr noch als Jahr der Zusammenveranlagung, danach nicht mehr.
Ein Auszug ist keine Aufgabe von Rechten. Wer geht, verliert weder Ansprüche auf Hausrat noch auf die Wohnung, sollte die Trennung aber schriftlich mitteilen und das Datum festhalten. Nach sechs Monaten außerhalb der Wohnung gilt die Wohnung im Zweifel als dem anderen überlassen.
Ein Versöhnungsversuch über kurze Zeit unterbricht das Trennungsjahr nicht (§ 1567 Abs. 2 BGB). Als Faustregel gelten bis zu drei Monate, im Einzelfall entscheidet das Gericht. Scheitert der Versuch, läuft das Jahr weiter, als hätte es ihn nicht gegeben.
| Beginn | Tag der erkennbaren Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft |
|---|---|
| Härtefall | Scheidung vor Ablauf nur bei Unzumutbarkeit (§ 1565 Abs. 2 BGB) |
| Ohne Zustimmung | 3 Jahre Trennung (§ 1566 Abs. 2 BGB) |
| Steuer | Zusammenveranlagung letztmals im Trennungsjahr, dann Steuerklassenwechsel |
Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.
Kleinere Städte wie Neusäß haben einen Vorteil: Die Kanzleien arbeiten seit Jahren mit demselben Familiengericht und kennen dessen Abläufe. Bei speziellen Fragen wie Unternehmensbewertung im Zugewinn führt der Weg aber oft in die nächste Großstadt.
Die Gebühren für das Verfahren sind in Neusäß bei jeder Kanzlei gleich. Was sich unterscheidet, ist die Arbeitsweise: deeskalierend oder konfrontativ, erreichbar oder nicht, mit oder ohne Mediation. Zwei Erstgespräche zu je maximal 190 € netto sind eine günstige Investition, um das herauszufinden.
Augsburger Straße 1, 86441 Zusmarshausen
Pröllstraße 11, 86157 Augsburg · 5,0 km
Frauentorstraße 51a, 86152 Augsburg · 5,3 km
Schaezlerstraße 3, 86150 Augsburg · 5,6 km
Apothekergäßchen 4, 86150 Augsburg · 6,1 km
Amtsgericht Aichach (22,7 km von Neusäß entfernt). Offizielle Website.
Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.
Wenn ihr euch über Unterhalt, Kinder und Vermögen einig seid, reicht ein Anwalt. Das halbiert die Anwaltskosten und beschleunigt das Verfahren am Familiengericht deutlich.
Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.