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Scheidungskosten in Kaltenkirchen

Wer in Kaltenkirchen vor einer Trennung steht, hat meist zwei Fragen gleichzeitig im Kopf: Was gilt rechtlich, und wer hilft mir dabei? Diese Seite beantwortet beides für das Thema Scheidungskosten, mit Zahlen, die für ganz Deutschland gelten, und mit Kanzleien, die in Kaltenkirchen und Umgebung Familienrecht anbieten.

Kurz gesagt

Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt liegen 2026 meist zwischen 1.400 und 3.000 €. Jeder zweite Anwalt und jede streitige Folgesache erhöhen den Betrag. Verfahrenskostenhilfe deckt die Kosten bei geringem Einkommen. Unser Rechner nennt dir den Betrag für deinen Fall.

Was den Verfahrenswert bestimmt

Der Verfahrenswert für die Scheidung selbst ist das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens 3.000 € (§ 43 FamGKG). Bei 2.500 € und 1.500 € netto ergibt das 12.000 €. Hinzu kommt der Versorgungsausgleich mit 10 Prozent dieses Werts je Anrecht, mindestens 1.000 €. Bei zwei gesetzlichen Renten also 2.400 €, gesamt 14.400 €.

Scheidungskosten berechnen

Gerichtskosten und Anwaltskosten 2026

Seit dem 1. Juni 2025 gelten die um rund sechs Prozent erhöhten Gebührentabellen des KostBRÄG 2025. Das Gericht erhebt 2,0 Gebühren nach FamGKG: bei 10.000 € Verfahrenswert 566 €, bei 16.000 € 688 €, bei 25.000 € 871 €. Der Antragsteller zahlt den Vorschuss, am Ende werden die Gerichtskosten hälftig geteilt (§ 150 FamFG).

Kosten senken und Verfahrenskostenhilfe

Der größte Hebel ist die Einvernehmlichkeit: ein Anwalt statt zwei, keine streitigen Folgesachen, Versorgungsausgleich unstreitig. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zwar Notargebühren, ist aber fast immer günstiger als ein Verbundverfahren mit Gutachten. Wer die Kosten teilen will, muss das ausdrücklich vereinbaren; der Antragsgegner ohne Anwalt zahlt sonst nur die halben Gerichtskosten.

Scheidungskosten 2026 (einvernehmlich, ein Anwalt, Quelle: RVG/FamGKG Anlage 2, KostBRÄG 2025)
Verfahrenswert bis 25.000 €Gericht 871 €, Anwalt 2.781,63 €, gesamt 3.652,63 €
Verfahrenswert bis 10.000 €Gericht 566 €, Anwalt 1.963,50 €, gesamt 2.529,50 €
Verfahrenswert bis 50.000 €Gericht 1.276 €, Anwalt 4.060,88 €, gesamt 5.336,88 €
Verfahrenswert bis 16.000 €Gericht 688 €, Anwalt 2.290,75 €, gesamt 2.978,75 €

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Für Kaltenkirchen zeigen wir Kanzleien im Umkreis von 30 Kilometern, weil in kleineren Städten nicht jede Fachrichtung vor Ort vertreten ist. Ein Erstgespräch lässt sich meist auch per Video führen.

Unterlagen sammeln

Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate, Steuerbescheid, Rentenauskunft, Grundbuchauszug, Kontoauszüge und Versicherungspolicen. Wer das vor dem ersten Termin in Kaltenkirchen zusammen hat, spart eine zweite Runde und oft mehrere Wochen.

Kanzleien mit Familienrecht in Kaltenkirchen

Alle Kanzleien in Kaltenkirchen

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Norderstedt (14,7 km von Kaltenkirchen entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Verfahrenskostenhilfe kennen

Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder in Raten (§ 76 FamFG i. V. m. § 114 ZPO). Der Antrag wird zusammen mit dem Scheidungsantrag gestellt.

Häufige Fragen: Scheidungskosten in Kaltenkirchen

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mindestens?
Beim Mindestverfahrenswert von 4.000 € (3.000 € Scheidung plus 1.000 € Versorgungsausgleich) rund 1.200 € für Gericht und einen Anwalt. Realistisch liegen die meisten Verfahren zwischen 1.400 und 3.000 €.
Wann bekomme ich Verfahrenskostenhilfe?
Wenn dein einzusetzendes Einkommen nach den Freibeträgen nicht ausreicht und kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Bei Bewilligung zahlt der Staat, teils gegen Raten.
Sind Online-Scheidungen günstiger?
Nein. Die gesetzlichen Gebühren gelten überall und dürfen nicht unterschritten werden. Günstiger wirkende Angebote setzen meist den Verfahrenswert zu niedrig an.
Ist eine Online-Scheidung günstiger als beim Anwalt in Kaltenkirchen?
Nein. Die Gebühren nach RVG und FamGKG sind gesetzlich festgelegt und dürfen nicht unterschritten werden (§ 49b BRAO). Online-Anbieter sparen dir Wege, nicht Gebühren. Das Verfahren läuft ohnehin über das Familiengericht.
Was kostet eine Erstberatung?
Für Verbraucher maximal 190 € netto (§ 34 RVG), viele Kanzleien nehmen weniger oder rechnen sie auf das Mandat an.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Kanzleidaten stammen aus OpenStreetMap (ODbL) und wurden gegen die jeweilige Kanzlei-Website auf Familienrecht-Bezug geprüft; für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Stand: September 2026.