Bläser
Fachanwalt für Familienrecht (laut Website)82467
Für Kindesunterhalt gibt es klare gesetzliche Vorgaben und viele Mythen. Wir trennen beides und ergänzen es um die lokale Ebene in Garmisch-Partenkirchen: Familiengericht, Kanzleien mit Familienrecht-Schwerpunkt und Beratungsstellen.
Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. 2026 beträgt der Mindestunterhalt 486 € (0 bis 5 Jahre), 558 € (6 bis 11) und 653 € (12 bis 17). Davon wird das halbe Kindergeld von 129,50 € abgezogen. Zahlen muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.
Vom Tabellenbetrag wird das Kindergeld abgezogen: bei Minderjährigen die Hälfte (2026: 129,50 €), bei Volljährigen das volle Kindergeld von 259 €. Das Ergebnis ist der Zahlbetrag. In Gruppe 1 sind das 2026: 356,50 €, 428,50 € und 523,50 €. Die Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus; bei einem Kind wird oft eine Gruppe höher, bei drei oder mehr eine Gruppe niedriger eingestuft.
Beide Eltern sind unterhaltspflichtig. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflicht durch Betreuung (§ 1606 Abs. 3 BGB), der andere zahlt Barunterhalt. Im echten Wechselmodell mit annähernd gleicher Betreuung tragen beide anteilig nach ihrem Einkommen; in Garmisch-Partenkirchen ist das inzwischen ein häufiges Streitthema.
Der einfachste Weg ist eine kostenlose Jugendamtsurkunde: Der Pflichtige verpflichtet sich beim Jugendamt in Garmisch-Partenkirchen zur Zahlung, die Urkunde ist ein vollstreckbarer Titel. Alternativ regelt das Familiengericht den Unterhalt im vereinfachten Verfahren oder im Streitverfahren. Ein dynamischer Titel in Prozent des Mindestunterhalts passt sich jährlich automatisch an.
| 12 bis 17 Jahre | 653 € Bedarf, Zahlbetrag 523,50 € |
|---|---|
| 6 bis 11 Jahre | 558 € Bedarf, Zahlbetrag 428,50 € |
| 0 bis 5 Jahre | 486 € Bedarf, Zahlbetrag 356,50 € |
| Selbstbehalt Pflichtiger | 1.450 € erwerbstätig, 1.200 € nicht erwerbstätig |
Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.
Garmisch-Partenkirchen gehört mit rund 27.509 Einwohnern zu den kleineren Städten unseres Verzeichnisses. Das zuständige Familiengericht liegt oft in einer Nachbarstadt; die Kanzleien dort kennen es entsprechend gut.
Für Fragen zu Kindern, Umgang und Unterhalt ist das Jugendamt in Garmisch-Partenkirchen die erste Adresse, kostenlos und ohne Anwalt. Beratungshilfe beim Amtsgericht gibt es bei geringem Einkommen für die außergerichtliche Beratung. Erst wenn es um das Verfahren selbst geht, führt der Weg zwingend zur Kanzlei.
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Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen (1,9 km von Garmisch-Partenkirchen entfernt). Offizielle Website.
Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.
Der Titel Fachanwalt für Familienrecht setzt 120 nachgewiesene Fälle und Fortbildung voraus. Bei einfachen, einvernehmlichen Scheidungen ist er nicht zwingend, bei Unterhalts- oder Vermögensstreit aber oft die bessere Wahl.
Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.