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Kindesunterhalt in Friedrichsdorf

Diese Seite bündelt, was du in Friedrichsdorf zu Kindesunterhalt wissen musst. Kein Marketing, keine Anwaltsvermittlung, sondern die geltenden Regeln, ehrliche Kostenspannen und ein Verzeichnis der Familienrechts-Kanzleien in Friedrichsdorf und Umgebung.

Kurz gesagt

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, zahlt Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 (15 Einkommensgruppen, erste Stufe bis 2.100 € netto). Der betreuende Elternteil leistet Naturalunterhalt. Der Selbstbehalt des Pflichtigen liegt bei 1.450 € (erwerbstätig).

So liest du die Düsseldorfer Tabelle

Vom Tabellenbetrag wird das Kindergeld abgezogen: bei Minderjährigen die Hälfte (2026: 129,50 €), bei Volljährigen das volle Kindergeld von 259 €. Das Ergebnis ist der Zahlbetrag. In Gruppe 1 sind das 2026: 356,50 €, 428,50 € und 523,50 €. Die Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus; bei einem Kind wird oft eine Gruppe höher, bei drei oder mehr eine Gruppe niedriger eingestuft.

Unterhalt berechnen

Barunterhalt, Betreuung und Wechselmodell

Beide Eltern sind unterhaltspflichtig. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflicht durch Betreuung (§ 1606 Abs. 3 BGB), der andere zahlt Barunterhalt. Im echten Wechselmodell mit annähernd gleicher Betreuung tragen beide anteilig nach ihrem Einkommen; in Friedrichsdorf ist das inzwischen ein häufiges Streitthema.

Unterhalt festlegen und durchsetzen

Der einfachste Weg ist eine kostenlose Jugendamtsurkunde: Der Pflichtige verpflichtet sich beim Jugendamt in Friedrichsdorf zur Zahlung, die Urkunde ist ein vollstreckbarer Titel. Alternativ regelt das Familiengericht den Unterhalt im vereinfachten Verfahren oder im Streitverfahren. Ein dynamischer Titel in Prozent des Mindestunterhalts passt sich jährlich automatisch an.

Kindesunterhalt 2026: Mindestunterhalt und Zahlbeträge (Einkommensgruppe 1)
0 bis 5 Jahre486 € Bedarf, Zahlbetrag 356,50 €
12 bis 17 Jahre653 € Bedarf, Zahlbetrag 523,50 €
Studierende auswärts990 € Bedarf inkl. 440 € Warmmiete, Kindergeld voll angerechnet
6 bis 11 Jahre558 € Bedarf, Zahlbetrag 428,50 €

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Für Friedrichsdorf zeigen wir Kanzleien im Umkreis von 30 Kilometern, weil in kleineren Städten nicht jede Fachrichtung vor Ort vertreten ist. Ein Erstgespräch lässt sich meist auch per Video führen.

Unterlagen sammeln

Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate, Steuerbescheid, Rentenauskunft, Grundbuchauszug, Kontoauszüge und Versicherungspolicen. Wer das vor dem ersten Termin in Friedrichsdorf zusammen hat, spart eine zweite Runde und oft mehrere Wochen.

Kanzleien mit Familienrecht in Friedrichsdorf

Alle Kanzleien in Friedrichsdorf

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe (3,5 km von Friedrichsdorf entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Unterlagen vorbereiten

Bring zum ersten Termin die Heiratsurkunde, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, Geburtsurkunden der Kinder und, falls vorhanden, den Ehevertrag mit. Das spart eine zweite Runde.

Häufige Fragen: Kindesunterhalt in Friedrichsdorf

Wie viel Kindesunterhalt muss ich 2026 zahlen?
In der ersten Einkommensgruppe (bis 2.100 € netto) 356,50 € für ein Kind bis 5, 428,50 € für 6 bis 11 und 523,50 € für 12 bis 17 Jahre, jeweils nach Abzug des halben Kindergelds. Bei höherem Einkommen steigt der Betrag stufenweise.
Muss ich in Friedrichsdorf zum Scheidungstermin persönlich erscheinen?
In der Regel ja, beide Ehegatten werden persönlich angehört (§ 128 FamFG). Viele Gerichte lassen inzwischen eine Videoverhandlung zu. Der Termin selbst dauert bei einvernehmlichen Scheidungen oft nur 15 bis 30 Minuten.
Brauche ich für eine Scheidung in Friedrichsdorf zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Kann ich den Kindesunterhalt selbst berechnen?
Für Standardfälle ja, mit Düsseldorfer Tabelle oder unserem Rechner. Bei Selbstständigen, Wohnvorteil, Wechselmodell oder mehreren Berechtigten lohnt sich anwaltliche Berechnung.
Was ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?
1.450 € monatlich für Erwerbstätige und 1.200 € für nicht Erwerbstätige, jeweils inklusive Wohnkosten bis 520 € warm. Darunter muss niemand Kindesunterhalt zahlen, aber er muss sich um mehr Einkommen bemühen.

Weitere Anliegen in Friedrichsdorf

Kindesunterhalt in der Nähe

Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.