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Nachehelicher Unterhalt

Definition

Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung. Anders als Trennungsunterhalt braucht er einen Tatbestand: Kinderbetreuung (§ 1570 BGB), Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit, Aufstockung oder Ausbildung (§§ 1571 bis 1576 BGB). Kann befristet und begrenzt werden (§ 1578b BGB).

Nachehelicher Unterhalt ist ein Fachbegriff aus dem deutschen Familienrecht. Die Definition oben gibt den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für die praktische Anwendung sind die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich.

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