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Jugendamt

Definition

Kommunale Behörde, die Eltern bei Trennung und Scheidung berät (§ 17 SGB VIII), Sorgeerklärungen und Unterhaltsurkunden beurkundet, Beistandschaften führt, Unterhaltsvorschuss zahlt und in Kindschaftsverfahren vom Gericht angehört wird (§ 162 FamFG).

Jugendamt ist ein Fachbegriff aus dem deutschen Familienrecht. Die Definition oben gibt den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für die praktische Anwendung sind die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich.

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